Eingestellt am 5. November 2015 · Eingestellt in Alle Publikationen

Hier kommt die Checkliste für Ihre Finanzen

Das laufende Jahr neigt sich in großen Schritten dem Ende zu – traditionell ein Anlass, sich mit Finanzen, Steuern und allem zu beschäftigen, wozu unter dem Jahr keine Zeit (oder mal ehrlich: keine Lust) da war. Nachfolgen haben wir Ihnen eine kleine Checkliste erstellt.

Abgeltungsteuer/Sparerpauschbetrag

Die Verteilung eines bislang noch nicht (vollständig) in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrags, auch Freistellungsauftrag genannt (801/1602 Euro), kann noch bis Ende Dezember angepasst werden, so dass jedes Konto und Depot mit dem entsprechenden Freibetrag ausgestattet wird. So spart man sich direkt die Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer auf den übersteigenden Betrag zahlen zu müssen. Ansonsten würde man bei evtl. ungeschickter Aufteilung seines Freibetrages zu viel bezahlte Abgeltungsteuer erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückerhalten.
Apropos Freistellungsaufträge: Liegt dem jeweiligen Kreditinstitut ab dem 01.01.2016 die betreffende Identifikationsnummer des Gläubigers bzw. der Gläubiger bei gemeinsam erteilten Aufträgen nicht vor, so werden diese unwirksam. In der Regel werden/wurden die Kunden angeschrieben, sofern die ID-Nr. nicht vorliegt.

Staatliche Förderung prüfen

Bei bestehenden Altersvorsorgeverträgen (Riester, Rürup, bAV) können noch bis Jahresende Zuzahlungen bis zur jeweiligen Höchstgrenze vorgenommen werden. Auch gilt es bei einem bestehenden Riestervertrag zu prüfen, ob Sie einen Dauerzulagenantrag eingereicht haben; ansonsten müssten Sie Ihre jährliche Zulage jeweils beantragen. Sollten Sie bislang über keine der vorangestellten Altersvorsorgeverträge verfügen, sollten Sie sich ggf. mit Ihrem Finanzplaner zeitnah in Verbindung setzen, ob nicht etwa die ein oder andere Variante für Sie als zusätzliche private Vorsorge neben der gesetzlichen Rente Sinn ergeben würde .
Auch vermögenswirksame Leistungen (VL) werden staatlich (bis zu gewissen Einkommensgrenzen) gefördert; von daher sollte jeder Förderfähige auch diese zusätzliche staatliche Leistung für sich in Anspruch nehmen.

Freibeträge beantragen und damit das Nettogehalt erhöhen

Haben Sie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, dann können Sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bei Ihrem Finanzamt stellen (Eintragung eines sogenannten steuermindernden Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte). So haben Sie Monat für Monat im nächsten Jahr mehr Geld in der Tasche.

Werbungskosten bündeln

Wer bestimmte Ausgaben noch in das laufende Jahr vorzieht, kann evtl. Steuern sparen, sofern diese dann sozusagen in gebündelter Form die 1000-Euro-Pauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) übersteigen. Zu den Werbungskosten zählen alle beruflich bedingten Ausgaben von Arbeitsmitteln bis Kinderbetreuung.

Renovieren oder Sanieren

Eigentümer oder Mieter können die Kosten für Reparaturen, Reinigungen oder Renovierungen am und im Haus steuerlich absetzen. So sind 20% des Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten der engagierten Handwerker, nicht aber die Materialkosten von bis zu 6.000 Euro steuerlich absetzbar. Maximal sind damit 1.200 Euro Steuerersparnis drin.
Auch können Eigentümer und Mieter sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Dazu zählen bspw. Putzen, Bügeln, Kochen, Kinder hüten, Großmutter pflegen, Garten machen oder Schnee räumen – wenn dafür eine Haushaltshilfe oder ein Angestellter engagiert wurde. Auch hier können wieder 20%, nun aber von bis zu 20.000 Euro (Steuerersparnis demnach max. 4.000 Euro), im Jahr abgesetzt werden. Auch hier gilt grundsätzlich: Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten ja, Materialkosten nein.

Kassensturz und Geldanlage

Es muss zwar nicht zum Jahresende sein, aber wenn die Ordner ohnehin gerade auf dem Esstisch liegen… Nutzen Sie die Gelegenheit und verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Ausgaben und Einnahmen. Bleibt monatlich etwas übrig – und wenn ja, was passiert mit dem Geld? Die denkbar schlechteste Anwort lautet: Es bleibt auf dem Konto und irgendwann wird es dann ausgegeben. Natürlich ist eine Rücklage wichtig und etwas gönnen sollte man sich auch ab und zu, aber monatliche Überschüsse gehören nicht aufs Girokonto. Besser wäre hier zum Beispiel ein Sparplan in ein breit gestreutes Fondsdepot. Der ist schon ab 20 Euro monatlich möglich und kann in der Höhe jederzeit variiert werden, demnach ist er auch für junge Anleger geeignet und bietet einen guten Einstieg in die Geldanlage.

Für Anleger mit größeren Vermögen lohnt sich ein Blick auf die Vermögensstruktur. Wo lauern versteckte Klumpenrisiken, passt die Struktur noch zu meiner Strategie und sollte im Depot vielleicht die ursprüngliche Verteilung zwischen den Positionen wieder hergestellt werden?

All das sind Fragen, mit denen man sich eigentlich nicht erst zum Jahresende beschäftigen sollte, aber es ist nun einmal eine gute Gelegenheit und wie immer gilt: „Besser spät als nie!“

Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung der genannten Punkte, so dass Sie im kommenden Jahr nicht erst bis zum Jahresende warten müssen, bis sich bei Ihren Finanzen etwas tut. kontaktieren Sie uns, wir erläutern Ihnen gerne unsere Beratungsdienstleistungen.

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Hinweis: Bei den dargestellten Informationen handelt es sich um allgemeine Hinweise. Diese können eine individuelle Beratung durch den Steuer- oder Vermögensberater nicht ersetzen.

Über den Autor

Magnus Lenz, Bankkaufmann, Bankfachwirt (IHK) und zertifizierter Vermögensberater (Frankfurt School of Finance & Management) ist ein erfahrener Wertpapier-, Kredit- und Vorsorgespezialist. 2009 gründete er die Lenz Financial Wealth Management GmbH mit dem Ziel, seinen Kunden eine individuelle und unabhängige Beratung bieten zu können.